Viele liebe Grüße, Malachit. Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt. Antwort Zitat Geschrieben: 15. 2015 13:06 Hallo Malachit, da sie im Jahr 2014 vermutlich gar keine Steuern gezahlt hat, würde sie schätzungsweise gar keine Steuererklärung machen und wenn auch nichts zurück bekommen. Somit sollte der nachzuzahlende Betrag allein aufgrund der Unterhaltszahlungen zustande kommen und evtl. durch Arztkosten, Versicherungsbeiträge oder ähnliches reduziert werden. Ich habe sie gerade angeschrieben und ein vorausgefülltes Formular beigelegt, mal sehen was passiert? gruß Geschrieben: 15. 2015 16:17 gut, unter diesen Umständen ist meine Warnung von vorhin natürlich hinfällig. Möglicherweise kriegst du aber ein anderes Problem, denn durch die Anlage U ist deine Ex jetzt dazu verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Kann gut sein, dass sie sauer auf dich ist, weil sie sich jetzt nur wegen dir durch die Formulare der Einkommenssteuererklärung durchquälen muss.

Zustimmung zum begrenzten Realsplitting - frag-einen-anwalt.de

Gegen den Freistellungsanspruch darf unter keinem Gesichtspunkt aufgerechnet werden oder ein Zur�ckbehaltungsrecht geltend gemacht werden. ___________________________________ Datum Unterschrift Unterhaltsverpflichteter _______________________________ Unterschrift Unterhaltsberechtigter

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Es werden keine Leistungen übernommen, die gemäß StBerG und RBerG Berufsträgern vorbehalten sind.

Textvorgabe für Antrag derAusgleichszahlung der Anlage U - Steuern - ISUV - Interessenverband Unterhalt und Familienrecht

(@holsteiner70) Schon was gesagt Registriert Geschrieben: 13. 05. 2015 01:14 Ich suche gerade etwas Rat für meine Steuererklärung. Ich zahle derzeit Trennungsunterhalt an meine noch Frau. In 2014 waren das 3516 EUR. Zusätzlich natürlich auch für die beiden Kinder. Diese wollte ich von der Steuer als außergewöhnliche Belastung absetzen. Mein Steuerprogramm hatte mir eine Erstattung von zusätzlich 700 vorausgesagt. Nun habe ich den Steuerbescheid erhalten und musste feststellen, dass die Unterhaltszahlungen nicht berücksichtigt wurden, weil ich diese als Sonderausgaben hätte angeben müssen. Für die außergewöhnlichen Belastungen verdiene ich wohl zu viel. Dazu brauche ich aber zusätzlich eine Unterschrift von ihr und entsprechende Angaben über Einkünfte auf der Anlage U. Genau das wollte ich aber vermeiden, weil die Aussicht, dass ich dieses Formular zeitnah und ohne Aufregung ausgefüllt bekomme, gegen Null geht. Dann gibt es noch eine Anlage Unterhalt, die wohl auch ausgefüllt werden muss.

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Fri, 26 Aug 2022 22:46:10 +0000

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