#1 Hallo zusammen Wir sind momentan in der Entscheidungsphase ob wir bei Standardanlagen 6kA oder 10kA Sicherungsautomaten einbauen. Unsere Einspeisung sind meisten kleiner 125A. Bis anhin haben wir alles 10kA Automaten eingesetzt. Jedoch haben wir in vielen Schaltschränken 6kA gesehen und dadurch würden wir wieder Kosten einsparen. Was setzt ihr ein? Gruss Ralph #2 Hallo Ralph, wie immer geht es um Kosteneinsparungen... man sollte sich Fragen wo zu es unterschiedliche Produkte eigentlich gibt... Entscheident ist es wo & wofür die LS eingesetzt werden sollen & ob die technischen Anforderungen erreicht werden. Es ist in der Tat unwirtschaftlich, Produkte mit "besseren" Eigenschaften für Minimalanwendungen zu verbauen. Die TAB des jeweiligen EVU z. B. beschreiben die Anforderungen je nach Anwendung. Die DIN VDE 0100-430 beschreiben Anforderungen nach Einsatzbedingungen, usw. Beispiel: Abschaltvermögen (230/400 V AC 50 Hz) Bemerkung 3000 A In Deutschland und Österreich nicht zugelassen 4500 A Standard in Italien für einphasige Abnehmer 6000 A Mindestwert in Deutschland (nach TAB) und Österreich.
noch ATEX. Da ist nix mit Risikobeurteilung, das ist zu 90% mit der Einhaltung der 60204 erledigt... #13 Konformitätserklärung nicht verwechseln mit Typgeprüft (TSK) Das sind zum Beispiel Siemens SIVACON S8 oder Niederspannungsschaltanlagen von ABB Die baut von uns keiner hier. Dort gibt es alle Berechnungen und Bescheinigungen. Bei Siemens können alle sogenannte Technology Partner die ein Zertifikat für ein Franchisesystem erworben haben diese Anlagen bauen....... Zuletzt bearbeitet: 28 April 2014 #14 Müsste den nicht wenigstens eine Einbauerklärung erstellt werden? Wie handhabst du es den wenn du nur einen Schaltschrank baust? #16 Unter Umständen reicht deine Sichtweise nicht aus. Die MRL nimmt in Artikel 1 Absatz 2 Niederspannungsschaltgeräte und -steuergeräte von ihrem Anwendungsbereich aus, sofern diese der Niederspannungsrichtlinie (NSpRL) unterliegen. "Schaltschränke für Maschinen", die innerhalb der Spannungsgrenzen der NSpRL verwendet werden, unterliegen als Niederspannungs- Schaltgerätekombination dem Anwendungsbereich der NSpRL und fallen nicht in den Anwendungsbereich der MRL.
Ein Leitungsschutzschalter schützt die angeschlossene Leitung vor Schäden durch Kurzschlüsse oder dauerhafter Überlastung thermischer Art. FI für einen Stromkreis alleine geht nicht, es muss auch immer ein Leitungsschutz vorhanden sein. Aus dem Grund gibt es auch eine Kombination aus FI und LS, die nennt sich im englischen RCBO. Der RCBO hat den Vorteil das er die Abmessungen eines FI hat, aber dadurch das hier noch ein Leitungsschutz integriert hat ist er insgesamt kompakter als FI und LS als separate Geräte. Wenn man nicht viel Platz in einer Verteilung hat ist das eine Möglichkeit. Zumal seit 2006 bei Neuinstallationen jeder Stromkreis über einen separaten* FI mit 30 mA geführt werden muss wenn dort eine einem elektrotechnischen Laien zugängliche Steckdose angeschlossen ist. Ich habe bei mir zum Beispiel fürs Bad einen RCBO 30mA B16. Es gibt aber keine Nachrüstpflicht für ältere Installationen, solange keine größeren Änderungen an der älteren Installation vorgenommen werden. *separat heißt das nicht ein großer FI für alle Stromkreise benutzt werden darf, sondern wirklich einzelne FI-Schalter vorhanden sein müssen.